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Direktversicherung
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer zeitweise kein Geld
verdient?
Während so genannter lohnfreier Zeiten (also während
eines Mutterschafts- oder Erziehungsurlaubs, unbezahltem
Urlaub, längerer Krankheit, Wehr- oder Zivildienst,
Fortbildungen oder anderer unbezahlter Zeiten), muss der
Arbeitgeber die Beiträge weiterzahlen, wenn die Direktversicherung
als betriebliche Altersversorgung geführt wird. Anders
ist das jedoch bei einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung.
Hier stellt der Arbeitgeber seine Zahlungen in der entgeltfreien
Zeit meist ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies
sollte im Interesse des Arbeitgebers mit einer entsprechenden
Zusatzvereinbarung geregelt werden.
Bis 2009 Beiträge zur Direktversicherung als Einmalbeitrag
zahlen.
Bis Ende 2009 lohnt sich die Gehaltsumwandlung für
Arbeitnehmer insbesondere bei Sonderzahlungen wie Urlaubs-,
Weihnachtsgeld oder dem 13. Monatsgehalt. Denn hier macht
sich die Steuerlast besonders drastisch bemerkbar. Außerdem:
Wenn Sie als Arbeitnehmer die Beiträge für die
Direktversicherung
als Einmalbeitrag zahlen, muss Ihr Arbeitgeber bis Ende
2008 keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Sie sparen dadurch neben den Steuern auch noch die Sozialversicherungsbeiträge.
Der effektive Nettoaufwand für die Direktversicherung
von 1752 Euro beläuft sich dann auf knapp die Hälfte
der Summe.
Allerdings hat die Sache einen Haken: Bei Löhnen und
Gehältern unter der Beitragsbemessungsgrenze für
die Rentenversicherung
von derzeit 4500 Euro in den alten beziehungsweise 3750
Euro in den neuen Ländern gehen dabei Rentenansprüche
verloren. Der Verlust bei der gesetzlichen
Rente ist nicht kalkulierbar, dürfte jedoch im
Vergleich zur späteren Leistung aus der Direktversicherung
eher gering sein.
Unwiderrufliches Bezugsrecht
Für Direktversicherungen muss der Arbeitgeber meist
keine Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein (PSVaG)
in Köln entrichten. Denn von der Pflichtmitgliedschaft
im PSVaG sind alle Arbeitgeber ausgenommen, die für
ihre Mitarbeiter eine Direktversicherung mit einem so genannten
unwiderruflichen Bezugsrecht abgeschlossen haben.
Nur so gehen die Versicherungsleistungen im Fall eines Konkurses
nicht verloren. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht gehören
die Direktversicherungen zur Konkursmasse, und die Mitarbeiter
schauen in die Röhre. Nur wenn die Beiträge an
den Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) abgeführt werden,
tritt dieser für die Verpflichtungen ein. Beachten
Sie als Arbeitgeber auch, dass die günstige Lohnsteuerpauschalierung
nur möglich ist, wenn sie nicht schon für andere
Formen der betrieblichen Altersversorgung, etwa Pensionskassen,
verbraucht ist.
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