Direktversicherung

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer zeitweise kein Geld verdient?
Während so genannter lohnfreier Zeiten (also während eines Mutterschafts- oder Erziehungsurlaubs, unbezahltem Urlaub, längerer Krankheit, Wehr- oder Zivildienst, Fortbildungen oder anderer unbezahlter Zeiten), muss der Arbeitgeber die Beiträge weiterzahlen, wenn die Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung geführt wird. Anders ist das jedoch bei einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Hier stellt der Arbeitgeber seine Zahlungen in der entgeltfreien Zeit meist ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies sollte im Interesse des Arbeitgebers mit einer entsprechenden Zusatzvereinbarung geregelt werden.

Bis 2009 Beiträge zur Direktversicherung als Einmalbeitrag zahlen.
Bis Ende 2009 lohnt sich die Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer insbesondere bei Sonderzahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder dem 13. Monatsgehalt. Denn hier macht sich die Steuerlast besonders drastisch bemerkbar. Außerdem: Wenn Sie als Arbeitnehmer die Beiträge für die Direktversicherung als Einmalbeitrag zahlen, muss Ihr Arbeitgeber bis Ende 2008 keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Sie sparen dadurch neben den Steuern auch noch die Sozialversicherungsbeiträge. Der effektive Nettoaufwand für die Direktversicherung von 1752 Euro beläuft sich dann auf knapp die Hälfte der Summe.
Allerdings hat die Sache einen Haken: Bei Löhnen und Gehältern unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung von derzeit 4500 Euro in den alten beziehungsweise 3750 Euro in den neuen Ländern gehen dabei Rentenansprüche verloren. Der Verlust bei der gesetzlichen Rente ist nicht kalkulierbar, dürfte jedoch im Vergleich zur späteren Leistung aus der Direktversicherung eher gering sein.

Unwiderrufliches Bezugsrecht
Für Direktversicherungen muss der Arbeitgeber meist keine Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) in Köln entrichten. Denn von der Pflichtmitgliedschaft im PSVaG sind alle Arbeitgeber ausgenommen, die für ihre Mitarbeiter eine Direktversicherung mit einem so genannten unwiderruflichen Bezugsrecht abgeschlossen haben.
Nur so gehen die Versicherungsleistungen im Fall eines Konkurses nicht verloren. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht gehören die Direktversicherungen zur Konkursmasse, und die Mitarbeiter schauen in die Röhre. Nur wenn die Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) abgeführt werden, tritt dieser für die Verpflichtungen ein. Beachten Sie als Arbeitgeber auch, dass die günstige Lohnsteuerpauschalierung nur möglich ist, wenn sie nicht schon für andere Formen der betrieblichen Altersversorgung, etwa Pensionskassen, verbraucht ist.

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